Samstag, 8. September 2007

... und noch ein wenig Papierkram

Für den Transport eines Welpen innerhalb der EU gibt es übrigens noch ein paar Regeln einzuhalten ...

Als erstes ist zu beachten das der Hund entweder mittels einer deutlichen Tätowierung oder eines Chips (Transponder) gekennzeichnet sein muss.

Dann muss für das Tier ein so genannter EU - Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem von der zuständigen Behörde dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist (in der Regel ist hierzu jeder praktizierender Tierarzt berechtigt).

Und jetzt das wichtigste - In dem Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutschutzimpfung eingetragen sein. Es gilt dabei zu berücksichtigen, dass weniger als drei Monate alte Heimtiere nicht über die Grenze transportiert werden dürfen, bevor sie das für die Impfung erforderliche Alter (12 Wochen) erreicht haben. Das Transportieren eines Hundes, der jünger als 3 Monate und nicht geimpft ist, kann gestattet werden, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn ihn seine Mutter begleitet, von der er noch abhängig ist.

... well, lets rock 'n' roll, lieber Amtsschimmel.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

*lol* Das ist ja ungefähr so wie in Riegel 3 einen Zugangsausweis für die Insel der Glücksseligkeit zu beantragen (nur die Impfung hatten sie bei mir damals nicht nachgeprüft...)